Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand Feb 2010)

1. Geltung
Für alle Geschäfte gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese haben - auch für künftige Geschäfte- auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3. Bestellung
Eine Bestellung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Für den Umfang und Gegenstand (auch hinsichtlich technischer Daten) der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Enthält unsere Annahmeerklärung Änderungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, wenn dieser nicht innerhalb fünf Werktagen schriftlich widerspricht.
Mündliche Abreden, auch solche über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit wir Aufträge annehmen, haften wir nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsmäßige Belieferung durch unsere Lieferanten begründet sind.

4. Lieferung und Frist
Angaben über die Lieferzeit gelten stets nur annähernd, es sei denn, eine feste Frist und ein fester Termin ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Übernehmen wir die Versendung, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den mit dem Transport beauftragten Unternehmer.
Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist/der Liefertermin als eingehalten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% stellen keinen Mangel dar.

5. Lieferung und Verpackung
Wir wählen, wenn nicht vom Käufer ausdrücklich gewünscht, die kostengünstigste, bzw. zuverlässigste Versandart. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk.

Die Versandgebühren und die Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Wunsch wird eine Transportversicherung auf Kosten des Abnehmers abgeschlossen.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Käufer über.

7. Software
Soweit Software zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt; d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

8. Preise, Zahlungsweise und Zahlungsverzug
Unsere Preise verstehen sich ab Werk rein netto, ohne Verpackung und Versandkosten.
Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Kommt der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug (§ 286 Abs.3 BGB), so wird die Schuld mit 8 Prozentpunkten über Basiszins verzinst. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung im Rückstand, werden seine gesamten uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten zur sofortigen Bezahlung fällig.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Nebenforderungen und Kosten unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Ware bereits weiterverarbeitet oder eingebaut wurde.

10. Haftung und Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Einschränkung, dass für typische Verschleißteile (beispielsweise Elektroden, Kabel u. a.) die Gewährleistung ausgeschlossen wird.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Schecke und Wechsel, gilt Karlsruhe. Bei Lieferungen uns Ausland kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

12. Geltungsbereich
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.